"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Zeisig zeigt sich
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/74/Albrecht_D%C3%BCrer_056.jpg
da sitzt der Vogel frech -
Heilige Madonna
Aber das ist doch unsere Heilige Mutter Gottes mit unserem Erlöser, gell?!