"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
im augenblick
aber vielleicht hilft dir ein :-X
wenn ja, dann lass ich es gerne für dich hier.
Schicke gleich ein :-x in deine Richtung
danke! :-)
ich wünsche es so sehr auch für dich!
alles liebe!