"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Link zur Quelle...
Da ich im Text mit meiner Diplomarbeit zitiert werde, würde ich mich über eine Verlinkung meiner Person bzw. zur Arbeit freuen. (Am besten auf https://ideal.istik.de, https://ideal.istik.de/Diplomarbeit.html bzw. https://ideal.istik.de/Texte/GrabischDA.pdf)
klar verlink ich den ganzen Kram !
Ihre Arbeit, auch die auf Ihrer Heimatseite ist beeindruckend.
Toi, toi toi ...
LG
Reh