Sehr schön, mein Lieber.
Allerdings fehlt hier ein gewisser Kommentator. Und wir wissen, dass er nie wieder kommentieren wird. Daran muss ich jetzt gerade denken ...
"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Allerdings fehlt hier ein gewisser Kommentator. Und wir wissen, dass er nie wieder kommentieren wird. Daran muss ich jetzt gerade denken ...